Veranstalter / Organisator: |
La Vita Hainfeld - TSC / La Vita Hainfeld - TSC |
Bezeichnung: |
Gölsentalpokal |
Turnierort: |
Gasthaus Haginvelt, 3170 Hainfeld, Hauptplatz 1 -> Routenplaner |
Datum und Beginn: |
Sa., 26. 10. 2024, 15:00 Uhr |
Anmerkungen Ablauf: |
gestaffelt |
Turnierart: |
Bewertungsturnier / OFFEN |
Pilotprojekt: |
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Funktionäre: |
Turnierleiter |
Ursula Seemayer, Niederösterreich |
Beisitzer |
Johann Haiszan / Ramsau, NÖ |
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Brigitte Haiszan / Ramsau, NÖ |
Wertungsrichter |
A - Catharina Malek, Kärnten |
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B - Wolfgang Schindling, Wien |
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C - Manfred Seemayer, Niederösterreich |
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D - Herbert Stanonik, Tirol |
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E - Alfred Wastell, Niederösterreich |
Tanzfläche: |
Größe: 15 m x 10 m |
Beschaffenheit: Parkett |
Turniermusik: |
PC |
Preise: |
Pokale Medaillen, Urkunden |
Kleidung: |
Paare: |
lt. TO - ÖTSV bzw. HV-Beschluss |
Funktionäre: |
DC3 |
(Erklärung Dresscodes) |
Vergütung: |
Funktionäre: |
lt. TO-ÖTSV bzw. HV-Beschluss |
Teilnehmer: |
keine |
Support: |
Auswertungsart: |
TopTurnier |
Wertungsmedium: |
PDA |
Anmerkung: |
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. |
Durchführung: |
erfolgt gem. TO des ÖTSV |
Antidoping: |
Mit der Teilnahme verpflichten sich die TanzSportler:innen zur Einhaltung |
Nennungen: |
Nennschluss 16. Oktober 2024, Nachnennungen ausgeschlossen! Nennungen und Abnennungen bis Nennschluss ausschließlich über Aktivenportal (nicht per E-Mail möglich), Abnennungen nach Nennschluss ausschließlich per E-Mailoder Telefon
tsc-lavita@gmx.at, 069911507141 |
Online-Nennung: ÖTSV-Nennungsportal/Turnier-ID=1645 |
E-Mail: tsc-lavita@gmx.at |
Turnierhotline: |
+4369911507141 |
Nenngeld: |
Euro 20,- pro Paar |
Anti-Doping: |
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der / die TanzSportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die Veranstalter:in und Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den / die teilnehmenden TanzSportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung. |
Anmerkungen: |
Anti-Doping:
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der / die TanzSportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die Veranstalter:in und Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den / die teilnehmenden TanzSportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung. |