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Änderung der Durchführungsbestimmung zu §5 Pkt. 3 d) der TO

Da durch die neue TO im Zusammenhang mit den neuen Punkteregelungen eine Zusammenlegung von Altersgruppen nicht mehr möglich ist, wurde die Durchführungsbestimmung zu §5 Pkt. 3 d) vom erweiterten Präsidium angepasst:

Anzahl der Klassen, Beschränkungen:

Bei Bewertungsturnieren sind maximal 5 Startklassen zugelassen. Bei Senioren werden Altersgruppen einer Startklasse einzeln gezählt.

Bei Schülern, Junioren und Jugend werden gleiche Startklassen als eine Klasse gerechnet. (z.B. werden Schüler STA D, Junioren STA D und Jugend STA D gemeinsam als eine Klasse gerechnet).

Breitensportklassen können zusätzlich zu den 5 Startklassen durchgeführt werden.

Gültig ab 1.1.2010.

STEINERBERGER Peter, PS / 02.11.2009
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