Altersklassen im Grenzverkehr
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Turnieren im Grenzverkehr (Deutschland, Schweiz) die Altersgrenzen des Veranstalterlandes Gültigkeit haben. Die Paare haben selbst dafür Sorge zu tragen, nur jene Startmöglichkeiten auszunutzen, die ihnen vom Veranstalterland, aber auch vom Heimatland vorgegeben werden.
So ist in Deutschland und der Schweiz ein Start in der Allgemeinen Klasse (=Hauptguppe) generell erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt (d.h. der ältere Partner 1991 oder früher geboren). Diese Regelungen des DTV und STSV sind unabhängig davon, ob ein Paar des ÖTSV ein Startbuch der Allgemeinen Klasse besitzt. Das bedeutet, dass Jugendpaare des ÖTSV in Deutschland und der Schweiz in der Jugendklasse, aber nicht in der Allg. Klasse an den Start gehen dürfen.
Ebenso sind die Unterschiede in den Alterklassen der Senioren zu beachten. Ein Start bei Senioren I ist in Deutschland und der Schweiz erst ab einem Alter von 35 Jahren möglich (=der jüngere Partner ist Jahrgang 1975 oder früher).
Dies sind die Regelungen des Deutschen Tanzsportverbandes und des Schweizer Tanzsportverbandes.
Nähere Informationen dazu sind im Grenzverkehrsabkommen zu finden.
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