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Ausbildungsrichtlinien wurden überarbeitet

Die Ausbildungsrichtlinien für Wertungsrichter*innen wurden vom Sportausschuss und dem ÖTSV-Präsidium überarbeitet.

Inhaltlich wurden die Bedingungen für die WR/I Lizenz neu definiert, was zu einer Verkürzung der Wartezeit führen wird, aber dennoch das Sammeln von ausreichender Erfahrung beim Werten unterstützt.

Aktualisiert wurden auch die Voraussetzungen, um als WDSF-Wertungsrichter:in vorgeschlagen werden zu können.

Für Wertungsrichter:innen, die bereits eine WDSF Lizenz besitzen, wird ab 2025 der Besuch eines WDSF-Kongresses als ÖTSV nicht mehr anerkannt. Dies soll sicherstellen, dass keine Informationslücken über nationale Belange und Entwicklungen entstehen.

Zudem werden die nationalen Schulungen zunehmend mit über-fachlichen Themen (zB Safe Sport, Gewaltprävention, Anti-Doping, Regelkunde, etc.) ergänzt, deren Inhalte von höchster Wichtigkeit sind.

Die überarbeiteten Ausbildungsrichtlinien finden sich in nachstehendem Download.

THALLINGER Gerald, GT / 16.05.2024
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