Auslandsstartberechtigung
Zur Erinnerung:
Turnierordnung:
Zu § 16, A), Pkt 2, MINDESTERFORDERNIS FÜR AUSLANDSSTARTBERECHTIGUNG
Mindesterfordernis für die Auslandsstartberechtigung von Sonderklassenpaaren der Allgemeinen Klasse:
Im Ausland sind jene Paare der S-Klasse startberechtigt, die im Vorjahr folgende Voraussetzungen für die betreffende Disziplin Standard oder Latein erfüllt haben:
1. Start bei der Österreichischen Staatsmeisterschaft.
2. Start bei der eigenen Landesmeisterschaft. Sollte die eigene LM nicht stattfinden, fällt diese Bedingung weg.
3. Mindestens 4 Starts bei Landesmeisterschaften oder Bewertungsturnieren in Österreich (inklusive STM und eigener LM; der Start bei der Staatsmeisterschaft Kombination zählt als ein Start in Standard und ein Start in Latein).
Voraussetzung für Kombi-Paare:
Start bei der Staatsmeisterschaft in der Kombination.
Für Paare, die einem ÖTSV-Kader angehören, kann das Präsidium individuelle, von vorstehenden Bedingungen abweichende Regelungen veröffentlichen.
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