Ausschreibungen zur Genehmigung
Alle Veranstalter werden darauf hingewiesen, dass Ausschreibungen spätestens 3 1/2 Monate vor dem Turniermonat in 3-facher Ausfertigung zur Genehmigung an den Sportdirektor gesendet werden müssen. D.h. bis zum 15. Dezember 2009 müssen die Ausschreibung für April 2010 eingelangt sein, bis 15. Jänner 2010 alle Ausschreibungen für Turniere im Mai 2010, usw.!
Nur wenn diese Frist eingehalten wird, ist eine Veröffentlichung im Kalender des Tanzspiegels möglich. Außerdem ist nur durch eine möglichst frühzeitige Übermittlung und Veröffentlichung der Ausschreibung eine ausreichende Planungszeit für die Paare gegeben.
STEINERBERGER Peter, PS / 10.12.2009
News: Sport / Regelwerk
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