Bemühen um Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes
Wir haben auch entsprechende Anfragen an das Sportministerium und die Sport Austria (BSO) gestellt. In Zusammenarbeit mit unserer Medizinerin Dr.in Patrizia Melchert und dem Aktivensprecher Thomas Reiniger erstellen wir auch ein Konzept, wie der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden könnte, ohne dass Gefahr für die SportlerInnen und TrainerInnen besteht sich zu infizieren. Dieses Konzept soll dazu dienen um vom Ministerium eine Erlaubnis für die Aufnahme eines Trainingsbetriebes in den Vereinen zu erhalten. Auch kann es nicht im Sinne der TanzsportlerInnen oder Vereine sein, wenn sie durch einen Trainingsbetrieb von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestraft werden.
Uns ist bewusst, dass es in anderen Ländern schon ganz oder teilweise Trainingsbetrieb im Tanzsport gibt, doch sind die Gesetze und Maßnahmen in den Ländern völlig unterschiedlich. Festzuhalten ist, dass der Trainingsbetrieb in Österreich aufgrund folgender Gesetze eingestellt wurde:
Gem. der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz StF.: BGBl II 96/2020, zuletzt geändert durch BGBl II 162/2020, ist gem. § 1 das Betreten von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt
Gem. der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz StF.: BGBl II 98/2020, zuletzt geändert durch BGBl II 162/2020, ist gem. § 1 das Betreten öffentlicher Orte sowie gem. § 5 das Betreten von Sportstätten verboten.
Zu den angeführten Gesetzen gibt es nur sehr beschränkte Ausnahmen. Das Präsidium hat beim Sportministerium bereits angefragt, inwieweit diese Ausnahmen auch auf (einzelne) Paare im Tanzsport zutreffen. Im Sinne der Fairness sind wir bemüht für alle Paare dieselben Regelungen zu finden.
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