Klarstellung zu Diäten/Verpflegungskosten und Kilometergeld
Es wurden im Einkommensteuergesetz die Sätze für Diäten nach langer Zeit angepasst und auf 30 EUR pro Tag erhöht. Ebenso erfolgte eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes auf 0,5 EUR/km.
Diese Erhöhung wirkt sich allerdings NICHT für eine Abrechung mit Letztempfängerliste (LEL) aus. Die Basis dafür bildet die sog. "Vereinsrichtlinie des Finanzamtes", welche nicht mit dem Einkommensteuergesetz verknüpft ist.
Nach Mitteilung von Sport Austria ist man diesbezüglich jedoch bereits mit dem Finanzamt in Kontakt. Vorerst gelten daher nur die in der LEL ersichtlichen Beträge steuerfrei!
GMOSER Michael, MG / 07.01.2025
News: ÖTSV allgemein
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