Kleiderordnung für Turnierfunktionäre
Das Präsidium des ÖTSV hat eine am 1.9.2006 gültige Kleiderordnung für Turnierfunktionäre als Durchführungsbestimmung zur Turnierordnung §5/3 m), beschlossen. Es werden dabei mehrere Ziele verfolgt. So sollen alle bei einer Veranstaltung eingesetzten Funktionäre nach einem einheitlichen Dresscode gekleidet sein. Die Kleidung soll der Veranstaltungscharakteristik und dem Veranstaltungsort angepasst sein. Durch die verpflichtende Angabe des Dresscodes auf der Turnierausschreibung gehören auch Unklarheiten hinsichtlich der zu tragenden Kleidung der Vergangenheit an.
Zusätzlich zur verpflichtenden Angabe besteht für Turnierorganisatoren die Möglichkeit, einen weiteren Dresscode auf der Turnierausschreibung anzugeben, der ab einem bestimmten Zeitpunkt des Turniers gilt. Damit kann z.. die Nachmittags-und die Abendveranstaltung in unterschiedlicher Kleidung vorgesehen werden. (Natürlich muss der Zeitplan dann auch eine Umziehpause vorsehen)
Für Veranstaltungen ab dem 1.9.2006 ist daher die Angabe des Dresscodes auf der Turnierausschreibung verpflichtend. Für bestimmte Turnierformen gelten Mindestanforderungen an den Dresscode. Die Mindestanforderungen können aber - in Relation zur Veranstaltung - durch Angabe auf der Ausschreibung überschritten werden.
Nachfolgend finden Sie die Ausfstellung einiger wichtiger Dokumente, die in Zusammenhang mit dieser Regelung stehen:
Dresscode - Detaillierte Beschreibung der Mindestanforderungen je Turnierart (.pdf, 24 kB)
Dresscode - Kurzübersicht, passt in das TL/WR-Buch (.pdf, 9 kB)
Turnierausschreibung - neue Version mit Dresscode (.doc, 71 kB)
Dresscode - in Englischer Sprache (.pdf, 12 kB)
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