Klubort/Wohnort von Funktionären auf Ausschreibungen
Das Präsidium hat beschlossen, dass ab sofort auf Ausschreibungen nur mehr das Bundesland des Klubs für den der Wertungsrichter wertet, angeführt wird. Die bisher gebrauchte Angabe Klubort/Wohnort hat immer wieder zu Missverständnissen geführt. Da alle Funktionäre mit Adresse im Internet angeführt werden, ist bei Interesse (z.B. für die Verrechnung der Fahrtkosten) der Wohnort leicht zu eruieren. Diesselbe Bestimmung gilt natürlich auch für die Turnierleiter und Chairmen.
STEINERBERGER Peter, PS / 21.04.2015
News: Sport / Regelwerk
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