Leider unumgänglich - Trainingsbetrieb ist einzustellen!
Die in der Verordnung definierten Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung zielen auf die Berufsausübung ab. Somit umfasst der Lockddown auch alle unsere Paare, alle Vereine sind aufgefordert, den Trainingsbetrieb einzustellen und die Sportstätten zu schließen.
Wir bemühen uns gerade intensiv um die Möglichkeit, für unsere Kaderpaare eine Ausnahme zu erlangen und werden dann direkt auf die betroffenen Vereine zugehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der ÖTSV an die Mitteilung des Ministeriums gebunden ist und somit unserer Informationspflicht umgehend nachkommen. Die Umsetzung der Verordnung obliegt jedem Verein selbst, jeder Vereinsvorstand haftet selbst dafür.
Bitte denken Sie im Sinne der Gemeinschaft auch an das Risiko von negativen Auswirkungen für den gesamten TanzSport in Österreich, sollte die Behörde etwaige Verstöße gegen die Verordnung feststellen und anzeigen.
News: ÖTSV allgemein