Meldung/Genehmigung von Funktionärseinsätzen
Jeder Einsatz eines Funktionärs (v.a. von WR) bei Turnieren im In- oder Ausland, die keine ÖTSV/IDSF Turniere sind (z.B. WDC, WDC-Amateur League, Vienna Dance Contest o.ä.), müssen vorab dem Sportdirektor bekannt gegeben und genehmigt werden! Diese Meldung muss sofort nach Eintreffen der Einladung an den Wertungsrichter erfolgen. Eine Zusage durch den Funktionär an den Veranstalter darf erst erfolgen, nachdem der Einsatz vom Sportdirektor genehmigt wurde.
STEINERBERGER Peter, PS / 20.04.2010
News: Sport / Regelwerk
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