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Änderungen bei Turnieren außerhalb des ÖTSV/der WDSF bzw. WDSF-Mitgliedsverbände

Für Tänzer:innen:

Unter Bezugnahme auf §9/3. der Turnierordnung des ÖTSV weist das ÖTSV-Präsidium darauf hin, dass die Teilnahme an Turnieren außerhalb des ÖTSV bzw. der WDSF und seinen Mitgliedsverbänden,  nicht möglich ist.

Vorerst befristet auf das Jahr 2025 hat das Präsidium bzw. der SPA auf Vorschlag des Länderrates folgende Ausnahme beschlossen: Eine Teilnahme von Athlet:innen an Turnieren im In- und Ausland anderer Verbände kann aber unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:

Auf rechtzeitigem  Antrag (mindestens 21 Tage vor dem Turniertermin unter Angabe von Turniername, Datum, Ort, Verband, Klasse, Disziplin, Homepage) via Aktivenportal an den Sportdirektor kann eine Startgenehmigung erteilt werden. Auf diese Genehmigung besteht kein Anspruch. Ebenso wird jegliche Schadenersatzforderung bei Ablehnung der Genehmigung ausgeschlossen.

Grundsätzlich werden keine Startgenehmigungen für jegliche Form von Meisterschaften/Titelturnieren (WM, EM, CUP, ....)/Championships erteilt.

 

Für Funktionär:innen:

Ein Einsatz von Funktionär:innen, die eine ÖTSV Lizenz besitzen (egal ob ruhend oder nicht ruhend) ist bei Turnieren, die von Organisationen außerhalb des ÖTSV oder eines WDSF-Mitgliedsverbandes durchgeführt werden, nicht möglich. Im Einzelfall sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen Ausnahmen zulässig. Dazu ist ein rechtzeitiger Antrag (mind. 21 Tage vor der Veranstaltung) an den ÖTSV-Sportdirektor (Aktivenportal, E-Mail) erforderlich. Auf die Genehmigung des Antrags besteht kein Anspruch. Ebenso wird jegliche Schadenersatzforderung bei Ablehnung des Antrags ausgeschlossen.
Ein Zuwiderhandeln kann zudem eine Sperre nach sich ziehen.

 

 

STEINERBERGER Peter, PS / 02.12.2024
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