Nennungsschluss bei Turnieren
Laut Turnierordnung hat bei sämtlichen Meisterschaften (STM, ÖM, LM, geteilte MS, ...) aller Altersklassen die Nennung verpflichtend spätestens 14 Kalendertage vor dem Turniertermin zu erfolgen. Bei allen anderen Turnieren ist der Nennungsschluss 7 Tage vor dem Turniertermin. Es besteht für den Veranstalter bzw. den Turnierleiter keine Verpflichtung, Nennungen, die nach dem Nennungsschluss einlangen, anzunehmen (siehe dazu auch TO § 5 Ziff. 3j und TO § 6).
Die Klubs bzw. Paare werden noch einmal dringend ersucht, diese Fristen einzuhalten. Das zeitgerechte Einlangen aller Nennungen ist auch für die Planung des Turnierablaufs bzw. für die Erstellung eines Zeitplanes unumgänglich.
STEINERBERGER Peter, PS / 01.09.2009
News: Sport / Regelwerk
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