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Neu - Startberechtigung bei Staatsmeisterschaften

Das Präsidium hat bei den Regeln für die Staatsmeisterschaften folgende Erleichterungen beschlossen:

Als Startberechtigung für die ÖSTM Standard und Latein gilt (ausgenommen Formation):
Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der jeweiligen STM zumindest zwei (Landes)meisterschaften in der betreffenden Einzeldisziplin tanzen oder eine (Landes)meisterschaft in der betreffenden Einzeldisziplin und eine Kombinations-(Landes)meisterschaft.

Als Startberechtigung für die österr. Kombi-STM gilt: Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der Kombi-STM zumindest eine STM oder (Landes)meisterschaft in Standard und eine in Latein oder zwei Kombinations-Landesmeisterschaften tanzen.

Diese Kriterien gelten auch für Aufsteiger in die S-Klasse bei der jeweiligen STM.

Paare, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind vom Start bei der STM (S-Klasse) ausgeschlossen.

STEINERBERGER Peter, PS / 04.02.2019
News: Sport / Regelwerk
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