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Neuordnung der Jahreslizenzgebühren für Funktionär:innen ab 2027

Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Jahreslizenzgebühren für Wertungsrichter:innen (WR) und Turnierleiter:innen (TL). Diese beinhalten kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten und zusätzliche Vorteile.

Jahreslizenzgebühren und Leistungen

Wertungsrichter:innen: € 80,– pro Jahr

Turnierleiter:innen: € 40,– pro Jahr

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Lizenzgebühr auch dann zu entrichten, wenn man an keiner Schulung teilnimmt oder seine Lizenz nicht ausübt.

Wer seine WR- oder TL-Lizenz ab 2027 nicht mehr benötigt, muss diese bis spätestens 31. Dezember 2026 schriftlich zurücklegen. (Bzw. in den Folgejahren ebenfalls mit Stichtag 31. Dezember)
WICHTIG: Eine vorübergehende Lizenzrücklegung ist nicht möglich. Wer die Lizenz später wiedererlangen möchte, muss die gesamte entsprechende Ausbildung erneut absolvieren!

Rücklegungsvorgang:

Rechnungslegung und Zahlung

Auch bei einer etwaigen Weitergabe oder internen Weiterverrechnung an die vereinseigenen Funktionär:innen bleibt der Klub gegenüber dem ÖTSV für die fristgerechte und vollständige Bezahlung verantwortlich.
Bitte in jedem Fall die Rechnungsnummer und Kundennummer angeben bzw. den aufgedruckten QR-Code verwenden.

 

23.10.2026
News: ÖTSV allgemein
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