Neuordnung der Jahreslizenzgebühren für Funktionär:innen ab 2027
Jahreslizenzgebühren und Leistungen
Wertungsrichter:innen: € 80,– pro Jahr
- Kostenlose Teilnahme an allen ÖTSV-Schulungen und -Fortbildungen, unabhängig von der Anzahl.
-
€ 50,– Gutschrift pro Kalenderjahr, einmalig bei einer TSTVÖ-Veranstaltung einlösbar – unabhängig von deren Anerkennung als lizenzerhaltende Fortbildung.
(Keine Barablöse oder Übertragung ins Folgejahr. Über die Möglichkeit die Gutschrift einzulösen informieren wir getrennt.) - Eine etwaig zusätzlich vorhandene TL-Lizenz ist inkludiert.
Turnierleiter:innen: € 40,– pro Jahr
- Kostenlose Teilnahme an allen ÖTSV-Schulungen und -Fortbildungen, unabhängig von der Anzahl.
- Bei bestehender WR-Lizenz fällt keine zusätzliche TL-Lizenzgebühr an.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Lizenzgebühr auch dann zu entrichten, wenn man an keiner Schulung teilnimmt oder seine Lizenz nicht ausübt.
Wer seine WR- oder TL-Lizenz ab 2027 nicht mehr benötigt, muss diese bis spätestens 31. Dezember 2026 schriftlich zurücklegen. (Bzw. in den Folgejahren ebenfalls mit Stichtag 31. Dezember)
WICHTIG: Eine vorübergehende Lizenzrücklegung ist nicht möglich. Wer die Lizenz später wiedererlangen möchte, muss die gesamte entsprechende Ausbildung erneut absolvieren!
Rücklegungsvorgang:
- e-Mail an den ÖTSV: ausbildung@oetsv.at
- e-Mail in CC an den Verein, für den man mit der Lizenz registriert ist
- Verein bestätigt an den ÖTSV
Rechnungslegung und Zahlung
- Rechnungsstellung: ab Jänner 2027
- Rechnungsempfänger: ausschließlich der jeweilige ÖTSV-Mitgliedsverein (Klub)
- Zahlungsfrist: 14 Tage ab Rechnungsdatum
Auch bei einer etwaigen Weitergabe oder internen Weiterverrechnung an die vereinseigenen Funktionär:innen bleibt der Klub gegenüber dem ÖTSV für die fristgerechte und vollständige Bezahlung verantwortlich.
Bitte in jedem Fall die Rechnungsnummer und Kundennummer angeben bzw. den aufgedruckten QR-Code verwenden.
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