Neuregelung Startgeld
Das Präsidium hat zur Erleichterung für die Veranstalter in dieser besonderen Situation folgende Änderungen für die Einhebung von Startgeld beschlossen:
Alle anderen Regelungen betreffend Startgeld behalten ihre Gültigkeit bzw. ist die letztgültige Fassung in den Erläuterungen zur TO Seite E-TO W B.21 zu finden.
Aufgrund der aktuellen Situation werden jedoch folgende Bestimmungen vorübergehend bis Ende 2020 außer Kraft gesetzt oder abgeändert angewandt::
- Einhebung des Startgelds ist in jeder Altersklasse möglich
- Die Frist von 3 ½ Monaten für die Veröffentlichung der Ausschreibung kann unterschritten werden
- Es dürfen auch mehr als 2 WR aus dem selben Bundesland zum Einsatz kommen
- Die Größe der Tanzfläche muss den Bestimmungen der TO entsprechen (mind. 120m2, kürzere Seite mind. 10m)
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