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Regeln für Wertungsrichter

Es ist Wertungsrichtern nicht gestattet mit ihrem Einsatz als Wertungsrichter bei einem bestimmten Turnier, Werbung für Trainerstunden, Workshops usw. zu machen.

Darunter fallen auch Postings in den sozialen Medien auf Trainings, Workshops, Klubveranstaltungen usw. mit dem Hinweis auf ein Turnier oder auf die Ausschreibung eines Turnieres, wo man als Wertungsrichter eingesetzt ist.

 

In der TO ist auch geregelt, dass Wertungsrichter zur Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet sind. Wertungsrichter haben unabhängig von früher oder später zu erwartenden Turnierergebnissen, der Bundesland- oder Klubzugehörigkeit zu werten. Darin eingeschlossen ist natürlich auch eine allfällige Trainer- bzw. Unterrichtstätigkeit oder Zugehörigkeit zu einem Tanzstudio o.ä.!

 

Alle weiteren Aufgaben bzw. Regeln für Wertungsrichter sind in der TO §13 Punkt 8 zu finden.

STEINERBERGER Peter, PS / 03.10.2014
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