Reminder: Startberechtigung bei Staatsmeisterschaften
Das erweiterte Präsidium des ÖTSV hat für den Start bei einer Staatsmeisterschaft (S-Klasse) folgende Regelungen beschlossen: Als Startberechtigung für die ÖSTM Standard und Latein gilt (ausgenommen Formation): Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der jeweiligen STM zumindest zwei (Landes)meisterschaften in der betreffenden Einzeldisziplin tanzen oder eine (Landes)meisterschaft in der betreffenden Einzeldisziplin und eine Kombinations(Landes)meisterschaft. Als Startberechtigung für die österr. Kombi-STM gilt: Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der Kombi-STM zumindest eine STM oder (Landes)meisterschaft in Standard und eine in Latein oder zwei Kombinations-Landesmeisterschaften tanzen. Diese Kriterien gelten auch für Aufsteiger in die S-Klasse bei der jeweiligen STM. Paare, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind vom Start bei der STM (S-Klasse) ausgeschlossen.
STEINERBERGER Peter, PS / 09.03.2024
News: Sport / Regelwerk
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