Schulungswochenende
Am 20.1. und 21.1. finden in Wien wieder Schulungen für den Lizenzerhalt für TurnierleiterInnen und WertungsrichterInnen statt.
Jeder Wertungsrichter hat jährlich mindestens eine Schulung pro Disziplin (jeweils mind. 4 EH) sowie eine Regelkundeschulung (1 EH) zu besuchen, andernfalls ruht seine Wertungslizenz bis
zum Besuch der nächsten Schulung.
Besucht ein Wertungsrichter fünf Jahre hindurch keine Schulung verfällt seine Lizenz!
Zum Zeitpunkt eines Turniers ruhende Funktionäre können auf Ausschreibungen nicht genehmigt werden. Bitte bedenken Sie, dass Ausschreibungen mind. 3,5 Monate vor dem Turniertermin genehmigt werden müssen. Besetzungen für Meisterschaften werden noch früher vorgenommen.
Eine Anmeldung zur Schulung ist unbedingt erforderlich!
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