Startberechtigung bei Staatsmeisterschaften
Das erweiterte Präsidium des ÖTSV hat für den Start bei einer Staatsmeisterschaft (S-Klasse) folgende Regelungen beschlossen:
Als Startberechtigung für die ÖSTM Standard und Latein gilt (ausgenommen Formation):
Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der jeweiligen STM zumindest zwei (Landes)meisterschaften in der betreffenden Einzeldisziplin tanzen.
Als Startberechtigung für die österr. Kombi-STM gilt:
Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der Kombi-STM zumindest eine STM oder (Landes)meisterschaft in Standard und eine in Latein oder zwei Kombinations-Landesmeisterschaften tanzen.
Diese Kriterien gelten auch für Aufsteiger in die S-Klasse bei der jeweiligen STM.
Paare, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind vom Start bei der STM (S-Klasse) ausgeschlossen.
Erstmalig wird diese Regel ab der STM Kombination am 7.5.2016 zur Anwendung kommen. Ab dann gilt sie für alle weiteren Staatsmeisterschaften.
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