Startgeld bei Turnieren
Das erweiterte Präsidium hat beschlossen, dass ab sofort die maximale Höhe des Startgeldes 15,- Euro je Paar und Tag beträgt.
Unter folgenden Voraussetzungen kann Startgeld eingehoben werden:
Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 15,- je Paar und Tag bzw. EUR 40,- für Formationen.
- Wenn bei einem Bewertungsturnier Startgeld eingehoben wird, dann muss es für alle zur Austragung gelangenden Klassen und von allen Paaren eingehoben
- werden. Ausnahmen sind für Breitensportklassen zulässig. Die Höhe des Startgeldes muss in der Ausschreibung angegeben werden. Ohne diese Angabe in der Ausschreibung ist die Einhebung von Startgeld unzulässig.
- Werden im Zuge eines solchen Turniers Meisterschaften, Ranglistenturniere oder Bundesligaturniere durchgeführt, darf für diese kein Startgeld eingehoben werden.
- Die Ausschreibung des Turniers muss gemäß TO mind. 3 1/2 Monate vor dem Veranstaltungsmonat beim Sportdirektor eingereicht werden (keine Ausnahmen!).
- Es müssen je Wertungsrichter-Panel 5 oder 7 WertungsrichterInnen eingesetzt werden, wobei aus dem selben Bundesland maximal 2 WR kommen dürfen. Es entscheidet die Klubzugehörigkeit des WR. Analog dürfen nicht mehr als 2 ausländische WR aus dem selben Land kommen.
- Die Größe jeder Tanzfläche muss mindestens 180m2, die kürzere Seite muss mindestens 12m messen. Bodenbeschaffenheit muss Parkettboden sein.
- Die Musikanlage muss die Einhaltung der lt. TO vorgegebenen Musikgeschwindigkeit ermöglichen (Geschwindigkeitsregelung).
- In der Veranstaltungshalle muss Rauchverbot herrschen.
- Der Zeitplan muss mind. 3 Tage vorher zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Medien: e-Mail, Fax, Brief, Homepage (falls in Turnierausschreibung darauf hingewiesen wurde).
Diese maximale Höhe von 15,- Euro gilt ab sofort auch für Bundeländercups. Bedingung ist auch hier die Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen.
STEINERBERGER Peter, PS / 29.05.2012
News: Sport / Regelwerk
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