Startverbot im Ausland
Aus gegebenem Anlass wird auf nachfolgenden Punkt der TO hingewiesen:
TO §16 Pkt. 2:
Österreichische Paare dürfen bei keinem anderen Turnier im In- und Ausland
starten (auch nicht in der anderen Disziplin), wenn in Österreich die
Meisterschaft bzw. Landesmeisterschaft in der eigenen Landesleitung oder die
Österreichische Meister-schaft bzw. Staatsmeisterschaft in jener Disziplin und
Klasse (Alters- und Startklasse) stattfindet, in der das Paar startberechtigt ist.
[...]
Sollte dennoch ein österreichisches Paar an einem solchen Tag bei einem
anderen Turnier starten, so werden diesem die eventuell dabei erzielten
Aufstiegspunkte nicht anerkannt, und darüber hinaus kann der Sportdirektor
eine dreimonatige Startruhe beginnend ab dem Tag des unerlaubten Starts über
das Paar verhängen.
Diese Bestimmung gilt auch für Seniorenpaare, die eine Startkarte der Allgemeinen Klasse besitzen.
Ein Seniorenpaar, das eine Startberechtigung in der Allg. Klasse besitzt, darf daher nicht im Ausland starten, wenn die Österreichische Meisterschaft, Staatsmeisterschaft oder die (Landes-)meisterschaft des Bundeslandes des Paares - in der entsprechenden Startklasse und Disziplin der Startberechtigung der Allgemeinen Klasse - stattfindet.
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