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Teilnahme an Turnieren außerhalb ÖTSV/WDSF

Die WDSF hat mit der Aufnahme von Breaking in das Olympische Programm eine volle Integration in das Internationale Olympische Committee (IOC) und somit in die Olympische Bewegung erlangt. Dies gilt auch für den ÖTSV, der die volle Anerkennung beim Nationalen Olympischen Committee (NOC) inklusive Stimmrecht hat.

Auch wenn international, wie national noch Breaking im Vordergrund steht, wurde ein erster Schritt in Richtung Standard und Latein gemacht, indem auf dem Olympische Online-Channel auch Übertragungen der wichtigsten Titelturniere in Standard und Latein bereits angekündigt wurden.

Die WDSF und seine nationalen Mitgliedsverbände sind somit weltweit die einzigen Organisationen, die eine Anerkennung des TanzSports beim IOC erlangt haben und World Anti Doping Agency (WADA) bzw. NADA (National Anti Doping Agency) - zertifizierte Antidoping-Bestimmungen haben. Weiters zeichnet die Verbände aus, dass ein geordnetes und zertifiziertes Ausbildungs- und Lizenzsystem für Wertungserichter:innen und Trainer:innen vorliegt. Für Österreich erfolgen zB sämtliche Stufen zur Trainer:innen-Ausbildungen ausschließlich über die Bundes-Sport-Akademie im Auftrag des Unterrichtsministeriums. Die WDSF hat das Österreichische Ausbildungssystem im Jahr 2018 geprüft und zertifiziert.

Somit sind die WDSF und deren Mitgliedsverbände und damit auch der ÖTSV die einzigen Körperschaften, welche die Berechtigung haben, Athlet:innen zu Olympischen Spielen, World Games, European Games usw. zu entsenden und Welt- und Europameisterschaften als International Federation im Sinne des IOC auszuschreiben.  

Aus diesem Grund sind wir als ÖTSV aufgefordert, den Wert dieses Alleinstellungsmerkmales weder zu gefährden noch das Vertrauen durch IOC und NOC zu untergraben. 
Ebenso muss es uns ein Anliegen sein, alle Veranstaltungen durch unsere Vereine, die auf durchwegs hohem Niveau organisiert werden, zu schützen!

Unter Bezugnahme auf §9/3. der Turnierordnung des ÖTSV weisen wir daher darauf hin, dass die Teilnahme an Turnieren außerhalb des ÖTSV bzw. der WDSF und seinen Mitgliedsverbänden, grundsätzlich nicht möglich ist.

Teilnahme von Athlet:innen im Inland:
Ein Start bei Turnieren im Inland, welche nicht vom ÖTSV oder einem ÖTSV-Mitglied, mit dem keine Kooperation besteht, veranstaltet werden, ist grundsätzlich nicht möglich.

Teilnahme von Athlet:innen im Ausland:
Ein Start bei Turnieren im Ausland, welche nicht von einem WDSF-Mitgliedsverband veranstaltet werden, ist grundsätzlich nicht möglich. Auf rechtzeitigen Antrag an das Präsidium (via eMail an den Sportdirektor) kann eine Auslandsstartgenehmigung erteilt werden. Auf diese Genehmigung besteht kein Anspruch. Ebenso wird jegliche Schadenersatzforderung bei Ablehnung der Genehmigung ausgeschlossen. Grundsätzlich werden keine Auslandsstartgenehmigungen für jegliche Form von Meisterschaften/Titelturnieren/Championships erteilt.

Teilnahme von ÖTSV-Funktionär:innen
Ein Einsatz von Funktionär:innen, die eine ÖTSV Lizenz besitzen (egal ob ruhend oder nicht ruhend) können bei Turnieren, die von Organisationen außerhalb des ÖSTV oder eines WDSF-Mitgliedsverbandes durchgeführt werden, mit denen keine Kooperation besteht, ist nicht möglich. Für einen Einsatz bei kooperierenden Organisationen ist ein rechtzeitiger Antrag an den ÖTSV-Sportdirektor (eMail) erforderlich. Auf die Genehmigung des Antrags besteht kein Anspruch. Ebenso wird jegliche Schadenersatzforderung bei Ablehnung des Antrags ausgeschlossen.

ELIASCH Wolfgang, WE / 27.06.2023
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