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ÖTSV erhält Zertifikat für "Best Practice in Good Governance" vom Sportministerium

Im Rahmen einer Verleihungsfeier im Sportministerium wurde das Zertifikat persönlich von Bundesminister und Vizekanzler Werner Kogler an den ÖTSV, vertreten durch Präsident Wolfgang Eliasch und 1. Vizepräsident Ludwig Wieshofer, überreicht.

Im Herbst 2023 hat das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport alle anerkannten Sportverbände eingeladen, an einem Förderprogramm zur Stärkung von Good Governance in den österreichischen Sportverbänden auf freiwilliger Basis teilzunehmen. Das Förderprogramm in der Stufe 1 für 2024 wurde mit insgesamt 500.000 EUR dotiert.

Unter der Projektleitung von Wolfgang Eliasch, der Mitarbeit des Präsidiums und von Alfred Wastell wurde ein äußerst umfangreicher Evaluierungsbogen beantwortet und mit Referenzdokumenten versehen, um die Nachvollziehbarkeit der Angaben zu dokumentieren.

Der Fragebogen umfasste die folgenden Prinzipien:

Von den 60 österreichischen Fachverbänden nahmen 45 teil. Nur 34 Verbände erfüllten die erforderlichen Muss-Kriterien und kamen in die nächste Phase der Bewertung.


Der ÖTSV konnte dabei 96 von 100 möglichen Punkten erreichen und hat dadurch das "Best Practice in Good Governance"-Zertifikat als höchstmögliche Auszeichnung verliehen bekommen!


Zur Vergabe der Sonder-Fördermittel wurden die Verbände in Gruppen eingeteilt, welche sich nach der jährlichen Fördersumme aufgrund der Verbandsevaluierung im laufenden Sportbudget, richtet. 

In der Kategorie "bis 400.000 EUR" konnte der ÖTSV den hervorragenden 3. Platz erzielen. Der geteilte erste Platz ging an den Cheerleading-Verband und den Verband Moderner Fünfkampf.

Die Top 5 Verbände in jeder Kategorie erhalten - nach Platzierung gestaffelt - in Summe 150.000 EUR Sonderförderung!


Der ÖTSV wird den eingeschlagenen Weg fortsetzen und die oben genannten Themen weiterhin sehr ernst nehmen.
BM Kogler kündigte auch an, dass die jetzt noch geltende Freiwilligkeit in der Erlangung eines Zertifikats in Zukunft in eine Verpflichtung umgewandelt wird. Nur mit einem Zertifikat, dessen Gültigkeit jeweils befristet ist, wird man dann die laufende Verbandsförderung zu 100% lukrieren können.


Weitere Informationen zum Förderprogramm:

Video der Ergebnispräsentation (ÖTSV ca. Min. 49:00)

Ergebnispräsentation

Beschreibung des Förderprogrammes


Fotocredit: BMKÖS

11.06.2024
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