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Sportausschuss (SPA)

§ 15 des Statuts 2021 des ÖTSV definiert den Sportausschuss (SPA).

Die seit 1. Jänner 2022 geltenden Statuten des ÖTSV sehen eine erweiterte Struktur der Organe des Verbandes vor. Ein wichtiges Element dabei ist der neu geschaffene Sportausschuss (SPA).

Dieses Organ wird zukünftig über den Großteil der sportlichen Regelungen des ÖTSV entscheiden.  

Beispielsweise:


Darüber hinaus soll/kann er dem ÖTSV-Präsidium Vorschläge zu folgenden Themen unterbreiten:


Diese neue Struktur bringt neben anderen Punkten folgende zwei wichtige Vorteile mit sich:


Der Sportausschuss setzt sich laut Statuten aus folgenden 4 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

Außerdem können Vertreter der Landesfachverbände beratend an den Sitzungen des SPA teilnehmen. In besonderen Themenbereichen können vom SPA Fachbeiräte zu Beratungen hinzugezogen werden.

Stand: Mai 2024

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