Sportausschuss (SPA)
Die seit 1. Jänner 2022 geltenden Statuten des ÖTSV sehen eine erweiterte Struktur der Organe des Verbandes vor. Ein wichtiges Element dabei ist der neu geschaffene Sportausschuss (SPA).
Dieses Organ wird zukünftig über den Großteil der sportlichen Regelungen des ÖTSV entscheiden.
Beispielsweise:
- Turnierordnung
- Durchführungsbestimmungen zur Turnierordnung
- Pilotprojekte
- Wettkampfplan
- Besetzung der Wertungsrichter, Turnierleiter, Beisitzer und ggf. Chairmen für Landesmeisterschaften, Meisterschaften der Bundesländer und Bundesligaturniere
- Bearbeitung vom Präsidium übertragener Aufgaben
Darüber hinaus soll/kann er dem ÖTSV-Präsidium Vorschläge zu folgenden Themen unterbreiten:
- Besetzungen von Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften
- Vorschläge an das Präsidium zur Aus- und Weiterbildung von Funktionären (Wertungsrichter, Turnierleiter, ...)
- Vorschlag von Konzepten für die Trainer-, Instruktoren- und Übungsleiterausbildung
Diese neue Struktur bringt neben anderen Punkten folgende zwei wichtige Vorteile mit sich:
- Der ÖTSV kann jetzt – vor allem, wenn es die Entwicklung im Tanzsportgeschehen erforderlich macht – über den Sportausschuss kurzfristig Anpassungen im Regelwerk erwirken. Bisher war das Thema Turnierordnung der Mitgliederversammlung vorbehalten (d.h. nur einmal im Jahr konnten Beschlüsse gefasst werden)
- Die Vereine (und Landesfachverbände) können jederzeit Vorschläge und Anträge einbringen (über den Länderrat Sport - LRS). Die Themen werden im LRS mit Vertretern aller Landesfachverbände vorbesprochen und dann im SPA behandelt und dort wird dann darüber entschieden.
Der Sportausschuss setzt sich laut Statuten aus folgenden 4 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- Sportdirektor des ÖTSV (als Vorsitzender) (derzeit Peter Steinerberger)
- ÖTSV-Vizepräsident Ressort Ausbildung (derzeit Ludwig Wieshofer)
- Vorsitzender des Länderrats Sport (derzeit Alfred Wastell)
- Vorsitzende der Tanzsport-Trainer-Vereinigung Österreich (TSTVÖ) (derzeit Karin Fischbacher)
Außerdem können Vertreter der Landesfachverbände beratend an den Sitzungen des SPA teilnehmen. In besonderen Themenbereichen können vom SPA Fachbeiräte zu Beratungen hinzugezogen werden.
Stand: Mai 2024