Wahl zur/zum AktivensprecherIn 2017
Kandidatur bis spätestens 21.10.2017!
Aufgrund des Endes der 3-jährigen Amtsperiode der momentanen Aktivensprecherin wird die vom Sportdirektor Peter Steinerberger vor sieben Jahren ins Leben gerufene Wahl zur/zum AktivensprecherIn neu ausgeschrieben.
Details zur Wahl sind dem PDF-Dokument zu entnehmen.
Tänzerinnen und Tänzer, die bei der Wahl zum Aktivensprecher kandidieren möchten, müssen ihre Kandidatur bis spätestens 21.10.2017 schriftlich (per Fax, per Mail mit eingescantem Dokument oder auf dem Postweg) beim Sportdirektor bekannt geben. Dabei sind der vollständige Name, Geburtsdatum, Adresse des Hauptwohnsitzes und Telefonnummer anzugeben. Zudem muss die Kandidatur mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Kandidatur:
- Mindestalter 18 Jahre zum festgelegten Stichtag
- Für die Ausübung des Amtes eines Aktivensprechers ist der Besitz einer gültigen Startvignette des ÖTSV (nicht PD) notwendig. Sobald keine gültige Startvignette mehr vorhanden ist, bzw. die aktive Laufbahn beim ÖTSV beendet wurde (auch durch Übertritt zur Professional Division), verliert der Aktivensprecher das Amt und der Aktivensprecher-Stellvertreter nimmt für die restliche Funktionsperiode die Position des Aktivensprechers ein.
- A oder S Klasse zum festgelegten Stichtag
Die Aktivensprecherin/der Aktivensprecher bildet das Bindeglied zwischen dem Präsidium des ÖTSV und den aktiven Tänzerinnen und Tänzern. Er/Sie soll die Interessen der Paare vertreten und sich mit Anregungen, Wünschen, Ideen und Problemen der Aktiven direkt an das Präsidium (v.a. an den Sportdirektor) wenden, um gemeinsam möglichst schell Lösungen zu finden. Ebenso soll eine Zusammenarbeit mit der Athlethenkommission der WDSF erfolgen.
Downloads:
- aktivensprecher_2017.pdf 50.19 KB
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