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Regelungen für Solobewerbe

gültig ab 1.1.2024

Aufgrund der Anzahl an Sololizenzen werden bis auf Widerrruf bei allen Soloklassen Damen und Herren gemeinsam durchgeführt.

TänzerInnen mit einer WDSF Sololizenz im Jahr 2023 werden im ÖTSV in die Leistungsklasse "Fortgeschrittene" (SF) eingestuft. Ein Start bei WDSF Turnieren ist nur in der Leistungsklasse "Fortgeschrittene" möglich.

TänzerInnen ohne bisherige ÖTSV Lizenz werden in die Leistungsklasse "Einsteiger" (SE) eingestuft.

Wenn TänzerInnen eine Paarlizenz hatten erfolgt die Einstufung je nach erreichter Leistungsklasse.

 

Eine gleichzeitig Lizenz für Solo und Paarbewerbe ist im ÖTSV nicht möglich, da aufgrund der Einstufung in Leistungsklassen im ÖTSV (D, C, B, A, S bzw. SE und SF) durch unterschiedliches Erreichen von Leistungsklassen für andere Paare bzw. EinzeltänzerInnen unfaire Verhältnisse entstehen könnten.

Ein Wechsel von einer Paarlizenz auf eine Sololizenz oder umgekehrt ist unterjährig möglich, sollte allerdings von einer Paarlizenz auf Solo und wieder auf eine Paarlizenz mit demselben Partner/derselben Partnerin gewechselt werden, ist eine Wartezeit von 6 Monaten einzuhalten.

Ab der Ligasaison 2024/25 gibt es auch bei Formationsbewerben eine Liga der Soloformationsbewerben. Regekn siehe Dokument.

STEINERBERGER Peter, PS / 30.11.2023
News: Sport / Regelwerk
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