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Regelungen im Grenzverkehr

Verträge für offene Turniere im Grenzverkehr hat der ÖTSV derzeit mit Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowakei und Ungarn abgeschlossen.  

Grenzverkehr mit Slowakei, Tschechien und Ungarn:

Da bei Turnieren im Grenzverkehr mit Slowakei, Tschechien und Ungarn in letzter Zeit vermehrt Probleme aufgetreten sind (z.B. unklare oder fehlende Terminankündigungen, Abgrenzungsfragen zwischen Bewertungsturnier und Einladungsturnier, ad hoc zusammengelegte Klassen, usw.) und eine Vergleichbarkeit mit österreichischen Turnierverhältnissen nicht ausreichend sichergestellt ist, hat das ÖTSV-Präsidium beschlossen, keine Turniertermine aus CZE, SVK und HUN in ÖTSV-Organen anzukündigen. Paare des ÖTSV können zwar weiterhin an Turnieren im Rahmen der bestehenden Grenzverkehrsabkommen mit Slowakei, Tschechien und Ungarn teilnehmen, jedoch zählen diese Starts bis auf weiteres nicht als Starts bzw. Pflichtstarts und es können damit auch keine Aufstiegspunkte erworben werden. Die Meldepflicht für solche Starts über das Aktivenportal bleibt aufrecht. Bis auf Widerruf  werden Paaren der Schüler- Junioren- und Jugendklassen für Starts in den Länder CZE und SVK Aufstiegspunkte und Pflichtstarts wieder anerkannt.

Nach jedem Start im Grenzverkehr muss bis Dienstag, 24 Uhr das Ergebnis online über das sog. „Aktivenportal“ an den ÖTSV gemeldet werden.

Meldungen außerhalb dieser Frist sind technisch gesperrt und können auch auf keinem anderen Weg anerkannt werden.

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